GoBD-konforme Archivierung

Unveränderbar, nachvollziehbar, prüfbar — erfüllt § 147 AO und BEG IV.

Write-Once: Originale werden nie überschrieben oder gelöscht.

SHA-256 je Beleg, byte-identisch archiviert.

Tägliche Merkle-Wurzel als append-only Integritätsnachweis.

Generierte Verfahrensdokumentation (Vorlage, zur Prüfung durch Steuerberater).