GoBD-konforme Archivierung
Unveränderbar, nachvollziehbar, prüfbar — erfüllt § 147 AO und BEG IV.
Write-Once: Originale werden nie überschrieben oder gelöscht.
SHA-256 je Beleg, byte-identisch archiviert.
Tägliche Merkle-Wurzel als append-only Integritätsnachweis.
Generierte Verfahrensdokumentation (Vorlage, zur Prüfung durch Steuerberater).